
Ein strafrechtlicher Vorwurf entsteht oft unerwartet: eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder sogar eine Durchsuchung. In solchen Momenten steht schnell mehr auf dem Spiel als nur eine juristische Frage, nämlich Reputation, Freiheit, berufliche Existenz und persönliche Stabilität. Gerade für Unternehmer, Führungskräfte oder Personen mit Verantwortung im Betrieb können Ermittlungen zusätzlich wirtschaftliche Folgen haben, etwa durch interne Abläufe, Außenwirkung oder arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Wichtig ist: Ein Ermittlungsverfahren ist kein Schuldspruch. Das Strafrecht gibt Ihnen klare Rechte, die von Anfang an entscheidend sein können, insbesondere das Schweigerecht, der Anspruch auf Akteneinsicht über den Verteidiger und die Möglichkeit, frühzeitig Einfluss auf den Verfahrensverlauf zu nehmen. Viele Weichen werden bereits am Anfang gestellt: durch die richtige Reaktion auf Behördenkontakte, die Prüfung der Beweise und eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihr Ziel ausgerichtet ist.
Ein Strafverfahren gliedert sich in mehrere Phasen, in denen jeweils unterschiedliche Verteidigungsstrategien zum Einsatz kommen können:
Im Strafrecht gibt es eine Vielzahl von Delikten, die unterschiedliche Verteidigungsstrategien erfordern. Zu den häufigsten gehören:
Bei Körperverletzungsdelikten ist es entscheidend, die Umstände der Tat genau zu untersuchen. Ich werde prüfen, ob Notwehr oder eine andere Rechtfertigung vorliegt und ob die Beweislage stichhaltig ist.
Die Verteidigung bei Diebstahl, Einbruch oder Unterschlagung erfordert eine gründliche Analyse der Beweise und der Aussagen der Zeugen. Hier gilt es, mögliche Widersprüche und Unstimmigkeiten aufzudecken.
In Fällen von Betäubungsmittelkriminalität ist die Frage der Schuld oft komplex. Ich werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung zu erreichen, etwa durch den Nachweis einer geringen Schuld oder die Teilnahme an einem Therapieprogramm.
Wirtschafts- und Steuerstraftaten erfordern eine besondere Expertise aufgrund der oft komplexen Sachverhalte und der umfangreichen Beweisführung. Ich werde eng mit Ihnen und Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten, um die Vorwürfe zu entkräften und eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie umfassende Rechte, die ich Ihnen helfe zu wahren:
In Fällen von Haft oder Untersuchungshaft ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Ich werde unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten, um Ihre Freilassung zu erwirken, sei es durch einen Haftprüfungstermin oder die Stellung eines Antrags auf Haftverschonung. Die Untersuchungshaft darf nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden, und ich werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihre Freilassung zu erreichen.
Sollten Sie in erster Instanz verurteilt worden sein, werde ich das Urteil gründlich prüfen und entscheiden, ob Berufung oder Revision eingelegt werden sollte. In der Berufung wird der Fall vor einem höheren Gericht neu verhandelt, während die Revision sich auf rechtliche Fehler im Verfahren konzentriert. Meine Expertise ermöglicht es, die bestmögliche Strategie für ein erfolgreiches Rechtsmittelverfahren zu entwickeln.
In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ich unterstütze Sie in allen Phasen des Strafverfahrens und biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse. Zu meinen Leistungen gehören:
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Mit meiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Fachkenntnis im Strafrecht sorge ich dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie die bestmöglichen rechtlichen Lösungen für Ihre Anliegen erhalten.
Ihr Ansprechpartner:

Rechtsfragen stehen selten für sich allein. Deshalb finden Sie bei mir neben dem Strafrecht weitere Rechtsgebiete, in denen ich Mandanten aus der Region berate und vertrete. Wenn Ihr Anliegen angrenzende Themen berührt oder Sie anderweitig rechtliche Unterstützung benötigen, erhalten Sie hier einen schnellen Überblick.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zu einer Vorladung der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Eine Erscheinenspflicht entsteht erst, wenn die Ladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht kommt. Gerade am Anfang eines Verfahrens ist Zurückhaltung sinnvoll: In einer Vernehmung werden Aussagen protokolliert und später gegen Sie verwendet. Deshalb sollte zuerst anwaltlich geprüft werden, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen. Der sichere Weg ist: nicht hingehen, nichts sagen, Akteneinsicht abwarten – dann entscheiden.
In den meisten Fällen ist Schweigen der beste erste Schritt. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht, und daraus dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Solange die Akte nicht bekannt ist, weiß man in der Regel nicht, welche Belege, Aussagen oder Messdaten tatsächlich existieren. Eine spontane Einlassung kann deshalb ungewollt Widersprüche erzeugen oder Aspekte bestätigen, die später entscheidend werden. Erst wenn nach Akteneinsicht klar ist, wie stark oder schwach die Beweislage ist, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob eine Stellungnahme strategisch hilft – und wie sie formuliert sein sollte.
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des Strafverfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise, vernehmen Zeugen, sichern Unterlagen oder digitale Daten und prüfen, ob der Verdacht trägt. Wichtig: In dieser Phase entscheidet sich oft der weitere Verlauf. Eine wirksame Verteidigung setzt hier an – z. B. durch Akteneinsicht, Stellungnahmen, Beweisanträge oder Anträge auf Einstellung. Ziel ist es, früh Einfluss zu nehmen, statt erst in der Hauptverhandlung reagieren zu müssen.
Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – praktisch eine „Verurteilung auf Aktenbasis“. Wenn Sie ihn akzeptieren, wird er rechtskräftig und hat dieselben Folgen wie ein Urteil. Sie können jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Passiert das nicht, ist die Strafe endgültig. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der Aktenlage ab: Manchmal lässt sich der Strafbefehl vollständig vermeiden, manchmal zumindest deutlich mildern.
Bleiben Sie ruhig und kooperieren Sie sachlich – aber ohne inhaltliche Aussagen. Sie müssen eine Durchsuchung dulden, aber nicht aktiv helfen oder „erklären“, was passiert ist. Wichtig ist: Schweigen, keine spontanen Rechtfertigungen, keine Diskussion zur Sache. Lassen Sie sich ein Durchsuchungsprotokoll geben und notieren Sie, welche Gegenstände oder Unterlagen mitgenommen werden. Erst nach anwaltlicher Prüfung lässt sich bewerten, ob die Maßnahme rechtmäßig war und wie dagegen vorzugehen ist.
Ein Strafverfahren kann auf verschiedene Weise abgeschlossen werden: durch Einstellung (z. B. mangels Beweisen oder gegen Auflagen), durch Strafbefehl, durch Anklage und Hauptverhandlung oder durch Freispruch. Welche Richtung ein Verfahren nimmt, hängt stark davon ab, wie früh und wie gezielt verteidigt wird. Eine rechtzeitige Strategie verbessert die Chancen, dass der Fall möglichst früh, möglichst günstig und ohne unnötige Folgeschäden endet.