
Arbeitsrecht regelt die Grundlagen jedes Arbeitsverhältnisses: Von der Einstellung über die Zusammenarbeit im laufenden Betrieb bis hin zur Trennung. Für Arbeitnehmer bedeutet das Schutz vor ungerechtfertigten Maßnahmen und die Möglichkeit, Rechte wirksam durchzusetzen. Für Arbeitgeber und Unternehmen heißt es vor allem: rechtssichere Prozesse, klare Handlungsspielräume und stabile Personalentscheidungen.
Gerade im Bereich Kündigungsschutz entstehen Konflikte oft unter hohem Druck. Eine Kündigung, Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag wirkt nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich und persönlich. Häufig geht es neben dem „Recht haben“ nämlich um Perspektiven: den Erhalt des Arbeitsplatzes, eine faire Abfindung, eine saubere Trennung oder die Vermeidung von Folgerisiken für den Betrieb.
Entscheidend ist dabei fast immer der erste Schritt. Wer frühzeitig prüft, Fristen sichert und strategisch handelt, hat deutlich bessere Optionen. Deshalb unterstütze ich Sie dabei, Ihre Situation schnell und klar einzuordnen, Chancen und Risiken realistisch zu bewerten und eine Vorgehensweise zu wählen, die juristisch belastbar und praktisch sinnvoll ist.
Um gegen eine Kündigung vorzugehen, können Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben. Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten und die spezifischen Voraussetzungen zu besprechen.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage können erheblich sein. In der I. Instanz trägt Jeder seine Kosten grundsätzlich selbst, auch dann, wenn er gewinnt. Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem dreifachen Monatsgehalt. Liegen die Voraussetzungen vor, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Kündigungsschutzklagen kann hier wertvolle Dienste leisten. Eine Rechtsschutzversicherung welche Arbeitsrecht mitversichert hat, übernimmt in der Regel alle Kosten.
Ein häufig durch den Arbeitnehmer gewünschtes Ergebnis eines Kündigungsschutzverfahrens ist die Zahlung einer Abfindung. Als Faustformel für die Höhe der Abfindung gilt: pro Beschäftigungsjahr ½ Bruttomonatsgehalt. Hierbei ist zu beachten, dass bei der Zahlung einer Abfindung auch eine Anrechnung beim Arbeitslosengeld erfolgen kann. Ebenso unterliegt die Abfindung der Lohnsteuer. Arbeitnehmer sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass eine Abfindung zu einer Sperre für das Arbeitslosengeld führen kann, wenn besondere Umstände vorliegen. Ein erfahrener Anwalt kann hierbei wertvolle Beratung leisten, um Fehler zu vermeiden.
Auch bei einer Kündigung innerhalb einer vereinbarten Probezeit oder außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes kann eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein, nämlich dann, wenn der Arbeitgeber unzutreffende Gründe angegeben hat oder andere Schutzvorschriften greifen, wie z.B. eine Schwerbehinderung oder Schwangerschaft.
Endet das Kündigungsschutzverfahren durch Vergleich, darf nichts vergessen werden. So sollten in jedem Fall nicht nur der Beendigungszeitpunkt und die Höhe der Abfindung geregelt werden, sondern alle noch zum Zeitpunkt des Kündigungsschutzverfahrens offene Forderungen wie z. B.
Alle diese Punkte sind in dem gerichtlichen Vergleich mit aufzunehmen. Sollte das Kündigungsschutzverfahren durch obsiegendes Urteil für den Arbeitnehmer enden, kann er sich dennoch entscheiden, ob er bei dem alten Arbeitgeber verbleiben möchte.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, sollten unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialgebiet Kündigung, aufsuchen. Diese Experten können den Arbeitnehmer über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beraten und helfen, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Ich biete umfassende Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Kündigungsschutz deutschlandweit. Mit meiner langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Ich berate Sie kompetent und setze Ihre Rechte durch – von Erhebung der Kündigungsschutzklage bis hin zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht.
Auch werde ich Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe unterstützen bzw. die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung führen.
Ihr Ansprechpartner:

Rechtsfragen stehen selten für sich allein. Deshalb finden Sie bei mir neben dem Arbeitsrecht weitere Rechtsgebiete, in denen ich Mandanten aus der Region berate und vertrete. Wenn Ihr Anliegen angrenzende Themen berührt oder Sie anderweitig rechtliche Unterstützung benötigen, erhalten Sie hier einen schnellen Überblick.

Sie müssen eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. „Zugang“ bedeutet: sobald die Kündigung so in Ihren Machtbereich gelangt, dass Sie sie zur Kenntnis nehmen können (z. B. Brief im Briefkasten). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig war. Deshalb sollte die Kündigung sofort geprüft werden.
Eine Abmahnung ist vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen normalerweise Voraussetzung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Pflichtverletzung zuvor deutlich machen und die Chance geben, das Verhalten zu ändern. Nur bei besonders schweren Fällen (z. B. Straftaten im Betrieb oder groben Vertrauensbrüchen) kann ausnahmsweise auch ohne Abmahnung gekündigt werden. Ob eine Abmahnung nötig war, hängt also stark vom konkreten Vorwurf und dessen Gewicht ab.
Nein, ein gesetzlicher Automatismus besteht nicht. Eine Abfindung entsteht meist durch Verhandlung – häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines gerichtlichen Vergleichs. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. Erfolgsaussichten der Klage, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Position und wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers. Eine frühe strategische Einschätzung verbessert in vielen Fällen die Verhandlungsposition.
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst – auch wenn sie gewinnt. Der Streitwert wird in der Regel mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt; daraus ergeben sich Gerichts- und Anwaltsgebühren. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, werden die Kosten häufig übernommen. Eine genaue Einschätzung ist nach Sichtung der Unterlagen möglich.
Ja. Auch eine Kündigung während der Probezeit kann angegriffen werden, obwohl das Kündigungsschutzgesetz oft noch nicht greift. Erfolgsaussichten bestehen z. B. bei formalen Fehlern, unzulässigen Gründen (z. B. Diskriminierung) oder wenn ein besonderer Kündigungsschutz vorliegt – etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder bestimmten betrieblichen Funktionen. Wichtig bleibt auch hier: die 3-Wochen-Frist läuft genauso.
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals ungeprüft. Er beendet das Arbeitsverhältnis freiwillig – und kann Nachteile auslösen, z. B. Sperrzeiten oder Kürzungen beim Arbeitslosengeld, ungünstige Regelungen zur Abfindung oder zum Zeugnis. Oft ist zudem Verhandlungsspielraum vorhanden (Abfindungshöhe, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnisnote). Eine rechtliche Prüfung sorgt dafür, dass Sie keine Rechte verschenken und die Konditionen zu Ihrem Ziel passen.