
Agrarrecht ist kein „Sonderrecht am Rand“, sondern der rechtliche Rahmen für alles, was im ländlichen Raum wirtschaftlich genutzt, geschützt oder entwickelt wird. Es regelt die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die Gestaltung und Beendigung von Pachtverhältnissen, Fragen der Bewirtschaftung, Haftung und Entschädigung sowie die Schnittstellen zu Jagd- und Energierecht. Gerade weil land- und forstwirtschaftliche Flächen zugleich Produktionsgrundlage, Lebensraum und Projektstandort sind, entstehen hier regelmäßig Konflikte, oft mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen.
Im Agrarrecht entscheidet selten eine „große Grundsatzfrage“, sondern häufig Formulierung, Frist und Nachweis. Wer frühzeitig klärt, welche Rechte bestehen, welche Pflichten zu beachten sind und wie sich Interessen rechtssicher verbinden lassen, spart nicht nur Kosten, sondern erhält Handlungsspielraum. Genau dabei unterstütze ich Sie – mit juristischer Präzision, Verständnis für die Praxis im ländlichen Raum und einer Strategie, die wirtschaftlich tragfähige Ergebnisse ermöglicht.
Ein zentrales Thema im Agrarrecht ist das Flächennutzungsrecht. Dabei geht es um die rechtliche Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen. Hierzu gehören:
Meine Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung und Prüfung und Kündigung von Pachtverträgen sowie bei allen Fragen zur Flurbereinigung.
Die Landwirtschaft wird durch verschiedene Förderprogramme und Subventionen unterstützt. Diese sind jedoch oft mit komplexen rechtlichen Anforderungen verbunden. Zu den wichtigsten Programmen gehören:
Ich berate Sie umfassend bei der Versagung oder Kürzung von Fördermitteln (Sanktionen), vom Widerspruchsverfahren bis zu Klagen vor den Verwaltungsgerichten.
Die Tierhaltung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die den Schutz und das Wohl der Tiere sicherstellen sollen. Dazu gehören:
Meine Kanzlei unterstützt Sie bei der Einhaltung dieser Vorschriften und bei der Verteidigung Ihrer Rechte im Falle von Auseinandersetzungen mit Behörden oder Dritten.
Das Umweltrecht spielt in der Landwirtschaft eine zentrale Rolle. Es regelt den Umgang mit natürlichen Ressourcen und den Schutz der Umwelt. Wichtige Aspekte sind:
Ich unterstütze Sie bei der Einhaltung der Umweltvorschriften und vertrete Ihre Interessen gegenüber Umweltbehörden.
Ein spezieller Bereich des Agrarrechts ist das Jagdrecht. Es betrifft die Rechte und Pflichten von Jägern sowie die Verwaltung und Nutzung von Jagdgebieten. Zu den wichtigen Themen gehören:
Meine Kanzlei berät Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Jagdpachtverträgen und unterstützt Sie bei Wildschadensfällen.
Auch im Falle des Widerrufs der Waffenbesitzkarte kann ich Sie aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung sehr gut beraten.
Wichtig ist hierbei, dass Sie sich so schnell wie möglich bei mir melden.
Die Errichtung und der Betrieb von Energieanlagen, wie Windkraft-, Photovoltaik-, oder Biogasanlagen, sind für viele landwirtschaftliche Betriebe eine wichtige Einnahmequelle. Dabei gibt es jedoch zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten:
Ich berate Sie umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstütze Sie bei der Vertragsgestaltung und im Genehmigungsverfahren.
In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen für das Agrarrecht mit Rat und Tat zur Seite. Ich unterstütze Sie in allen Fragen des Agrarrechts und biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse. Zu meinen Leistungen gehören:
Ihr Ansprechpartner:

Rechtsfragen stehen selten für sich allein. Deshalb finden Sie bei mir neben dem Agrarrecht weitere Rechtsgebiete, in denen ich Mandanten aus der Region berate und vertrete. Wenn Ihr Anliegen angrenzende Themen berührt oder Sie anderweitig rechtliche Unterstützung benötigen, erhalten Sie hier einen schnellen Überblick.

Bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen entscheidet der Vertrag über die wirtschaftliche Grundlage der nächsten Jahre – deshalb müssen die Kernpunkte sauber geregelt sein. Zentral sind Laufzeit und Verlängerung, Kündigungsfristen und -gründe sowie klare Bewirtschaftungs- und Erhaltungspflichten (z. B. Fruchtfolge, Pflegezustand, Düngung, Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen). Ebenso wichtig: Pachtzins, Zahlungsmodalitäten, Anpassungsklauseln und Regelungen zur Unterverpachtung. Ein häufiger Konfliktbereich sind Investitionen und Verbesserungen auf der Fläche (Drainagen, Zäune, Wege, Gebäude): Hier sollte eindeutig geregelt sein, was erlaubt ist, wer zahlt, wie eine Entschädigung bei Vertragsende aussieht und wie mit Anlagen umzugehen ist. Schon kleine Unklarheiten können bei Kündigung oder Betriebsentwicklung zu erheblichen Nutzungs- und Ertragsstreitigkeiten führen.
Wildschäden sind nur dann ersatzfähig, wenn sie fristgerecht angezeigt und nachvollziehbar belegt werden. In der Regel muss der Schaden bei der zuständigen Gemeinde/Behörde gemeldet werden; die genauen Fristen ergeben sich aus Landesrecht und örtlichen Satzungen – wird die Anzeige versäumt, kann der Anspruch vollständig entfallen. Wichtig sind eine zeitnahe Dokumentation (Fotos, Flächenangaben, Stadium der Kultur, Zeugen) und – je nach Fall – eine Schadensschätzung durch Sachverständige. Wer haftet, richtet sich nach dem Jagdbezirk: häufig der Jagdpächter oder die Jagdgenossenschaft, insbesondere wenn im Jagdpachtvertrag der Wildschadensersatz übernommen wurde. Auch der konkrete Nachweis der Verursachung (Schadbild, Wildart, Zeitraum) spielt eine entscheidende Rolle.
Energieversorger und Netzbetreiber benötigen für Leitungen, Kabel, Masten, Windkraft- oder PV-Flächen rechtssichere Nutzungsrechte – meist über Verträge (z. B. Dienstbarkeit, Gestattung, Pacht) oder auf Grundlage spezieller gesetzlicher Duldungsvorschriften. Für Landnutzer und Betreiber ist entscheidend, dass Umfang und Grenzen der Nutzung klar beschrieben sind: Trassenverlauf, Bauzeiten, Betretungs- und Befahrrechte, Wartungsfenster, Bodenschutzmaßnahmen, Wiederherstellung der Fläche sowie Haftung für Flur- und Ernteschäden. Ebenso zentral sind Entschädigungsmodelle (Einmalzahlung, wiederkehrende Entgelte, Ertragsausfall) und Regelungen zu Rückbau und Laufzeiten. Sauber formulierte Vereinbarungen schützen beide Seiten vor Folgekosten und Projektverzögerungen.
Wegerechte können auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen: vertraglich (Grunddienstbarkeit), öffentlich-rechtlich (z. B. im Zuge von Flurbereinigung/Planung) oder als Notwegerecht nach §§ 917, 918 BGB, wenn ein Grundstück sonst keine ausreichende Verbindung zu öffentlichen Wegen hat. In der Praxis entscheidet der Nachweis: Gibt es Eintragungen im Grundbuch, alte Vereinbarungen, gewohnheitsrechtliche Nutzung oder eine zwingende Erforderlichkeit zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung? Je nach Grundlage können Duldungsansprüche, Nutzungsregelungen und ggf. Entschädigungen bestehen. Wer hier früh sauber dokumentiert und die richtige Anspruchsgrundlage wählt, vermeidet langwierige Blockaden im Betriebsablauf.
Jagd- und Agrarrecht sind in der Praxis eng verzahnt, weil sie dieselben Flächen betreffen. Typische Schnittstellen sind Reviergrenzen und Jagdpacht, Abschuss- und Hegepflichten, Wildschadenersatz, aber auch Fragen der Haftung bei Jagdausübung und der Abstimmung zwischen Bewirtschaftung und Wildbestand. Konflikte entstehen oft nicht durch „böse Absicht“, sondern durch unklare Zuständigkeiten oder fehlende Abstimmung. Eine koordinierte rechtliche Betrachtung stellt sicher, dass landwirtschaftliche Interessen geschützt werden, ohne jagdrechtliche Pflichten zu ignorieren – und umgekehrt.
Immer dann, wenn Entscheidungen wirtschaftliche Langzeitfolgen haben oder mehrere Interessen aufeinandertreffen: bei Pachtvertragsgestaltung oder -kündigung, Investitions- und Entschädigungsklauseln, Wildschadenfällen, Streit um Wege- und Nutzungsrechte oder bei Energie- und Infrastrukturprojekten auf Agrarflächen. Je früher Verträge und Anspruchslagen geprüft werden, desto besser lassen sich Risiken vermeiden, Verhandlungen strategisch führen und teure Folgestreitigkeiten verhindern. Agrarrecht ist dabei stark einzelfallgetrieben – eine frühe Weichenstellung spart meist Zeit, Geld und Nerven.